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Rechtsanwalt für Familienrecht und Scheidung in Graz

Trennung, Scheidung oder Fragen rund um Kinder und Unterhalt sind persönlich belastend. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, beraten Sie verständlich und suchen – wo möglich – eine einvernehmliche Lösung. Wo es notwendig ist, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

 

Unsere Leistungen im Familienrecht

  • Einvernehmliche Scheidung: Ausarbeitung der Scheidungsfolgenvereinbarung

  • Strittige Scheidung und Vertretung im Scheidungsverfahren

  • Aufteilung von ehelichem Gebrauchsvermögen und Ersparnissen, Ehewohnung

  • Ehegatten- und Kindesunterhalt: Berechnung, Durchsetzung, Abwehr

  • Obsorge und Kontaktrecht (Besuchsrecht)

  • Eheverträge sowie Auflösung eingetragener Partnerschaften und Lebensgemeinschaften

 

Einvernehmliche Scheidung

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen einig, ist die einvernehmliche Scheidung meist der schnellste und kostengünstigste Weg. Entscheidend ist eine sorgfältig formulierte Vereinbarung über Unterhalt, Vermögensaufteilung, Wohnung sowie Obsorge und Kontaktrecht – denn sie wirkt oft über viele Jahre.

→ Ablauf und Voraussetzungen der einvernehmlichen Scheidung im Detail

 

Vorsorge treffen

Wir errichten Vorsorgevollmachten und unterstützen bei Patientenverfügungen. So legen Sie selbst fest, wer Sie vertreten soll, falls Sie Ihre Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln können.

 

Häufige Fragen zur Scheidung

Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung?

Ist die Vereinbarung vorbereitet und haben die Ehegatten seit mindestens einem halben Jahr keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr, kann die Scheidung oft in einem einzigen Gerichtstermin ausgesprochen werden.

Brauchen beide Ehegatten einen eigenen Anwalt?

Für die einvernehmliche Scheidung besteht keine Anwaltspflicht. Eine anwaltliche Beratung ist aber empfehlenswert, weil Unterhalts- und Vermögensregelungen langfristige Folgen haben und später nur schwer geändert werden können.

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Wolfgang Jantscher betreut seit vielen Jahren Mandantinnen und Mandanten im Ehe- und Familienrecht – mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und einem klaren Blick auf das Wohl der Kinder.

 

Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch: Telefon +43 316 810358 oder office@jantscher-widnig.at.

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