Rechtsanwalt für Miet- und Wohnrecht in Graz
Ob Sie vermieten oder mieten: Im Mietrecht entscheiden oft Details im Vertrag und Fristen über Ihre Rechte. Wir beraten und vertreten Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in Graz und der gesamten Steiermark sowie in Kärnten – außergerichtlich, vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Mietrecht
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Erstellung und Prüfung von Mietverträgen für Wohnungen, Häuser und Geschäftslokale
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Prüfung, ob das Mietrechtsgesetz (MRG) voll, teilweise oder gar nicht anwendbar ist
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Mietzinsüberprüfung, Richtwert- und Kategoriemietzins, Betriebskostenabrechnung
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Befristungen, Kündigung und einvernehmliche Auflösung von Mietverhältnissen
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Räumungsklagen und Mietzins- und Räumungsverfahren
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Rückforderung oder Einbehalt der Kaution, Ansprüche bei Mängeln und Mietzinsminderung
Wohnungseigentum und Hausverwaltung
Durch unsere langjährige Erfahrung in der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und Zinshäusern kennen wir das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus der Praxis. Wir unterstützen bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft, Rücklage und Abrechnung, Nutzwertfragen, Streitigkeiten unter Miteigentümern und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Verwalter oder Bauträger.
Warum frühzeitige Beratung im Mietrecht wichtig ist
Viele Ansprüche im Mietrecht sind an Fristen gebunden – etwa die Überprüfung eines unzulässig hohen Mietzinses oder die Anfechtung einer Kündigung. Lassen Sie Ihren Vertrag oder Ihr Schreiben daher möglichst früh prüfen. Vor jedem Schritt besprechen wir mit Ihnen offen Chancen, Risiken und Kosten.
Häufige Fragen zum Mietrecht
Kann ich einen zu hohen Mietzins zurückfordern?
Unterliegt Ihre Wohnung dem Mietrechtsgesetz, kann ein unzulässig hoher Mietzins innerhalb bestimmter Fristen überprüft und zu viel Bezahltes zurückgefordert werden. Wir prüfen, welche Mietzinsgrenze für Ihre Wohnung gilt und ob sich ein Antrag lohnt.
Wann darf ein Vermieter kündigen?
Bei Mietverhältnissen im Anwendungsbereich des MRG nur aus wichtigen, im Gesetz genannten Gründen – etwa Mietzinsrückstand oder erheblich nachteiligen Gebrauch. Gegen eine gerichtliche Kündigung können Einwendungen nur innerhalb kurzer Frist erhoben werden.
Ihre Ansprechpartner
Mag. Wolfgang Jantscher und Mag. Elias Widnig betreuen schwerpunktmäßig Miet- und Wohnrecht sowie Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Mag. Wolfgang Jantscher bringt hierbei zusätzlich seine langjährige Erfahrung als Hausverwalter ein.
Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in der Wastiangasse 5, 8010 Graz: Telefon +43 316 810358 oder office@jantscher-widnig.at.
