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Rechtsanwalt für Erbrecht in Graz

Mit einem klaren Testament vermeiden Sie Streit unter Ihren Angehörigen. Und wenn ein Erbfall eintritt, unterstützen wir Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer dabei, ihre Rechte zu wahren und das Verlassenschaftsverfahren rasch abzuschließen.

 

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Errichtung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen

  • Beratung zur Nachfolgeplanung, Schenkungen und Übergaben zu Lebzeiten

  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

  • Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Eingabeweg

  • Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

  • Erbrechtsklagen und Auseinandersetzungen unter Miterben

 

Testament – Formvorschriften beachten

Ein Testament ist nur gültig, wenn die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Gerade bei fremdhändigen Testamenten mit Zeugen führen kleine Fehler häufig zur Ungültigkeit. Wir errichten Ihr Testament rechtssicher, berücksichtigen Pflichtteilsrechte und lassen es auf Wunsch im Testamentsregister der Rechtsanwälte registrieren, damit es im Erbfall gefunden wird.

 

Verlassenschaft im Eingabeweg

Im Eingabeweg erledigen wir als Rechtsanwälte die wesentlichen Schritte des Verlassenschaftsverfahrens schriftlich für Sie – von der Erbantrittserklärung bis zum Antrag auf Einantwortung. Das spart Ihnen Wege und Termine und beschleunigt das Verfahren oft spürbar.

 

Häufige Fragen zum Erbrecht

Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann gilt die gesetzliche Erbfolge: In erster Linie erben Ehegatte bzw. eingetragener Partner und Kinder. Ob das Ihren Wünschen entspricht, sollten Sie rechtzeitig prüfen.

Was ist der Pflichtteil?

Kinder sowie Ehegatten und eingetragene Partner haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, den Pflichtteil – auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Auch Schenkungen zu Lebzeiten können dabei zu berücksichtigen sein.

 

Ihr Ansprechpartner

Mag. Wolfgang Jantscher hat einen Schwerpunkt im Erbrecht sowie in der Vertretung und Durchführung von Verlassenschaftsverfahren im Eingabeweg.

 

Sie möchten ein Testament errichten oder sind von einem Erbfall betroffen? Kontaktieren Sie uns: +43 316 810358 oder office@jantscher-widnig.at.

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