Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht und Baurecht in Graz
Ob Baubewilligung, Nachbareinwendung, Betriebsanlage oder Strafverfügung: Im Verfahren vor Behörden laufen kurze Fristen. Wir vertreten Private, Unternehmen und Bauwerber gegenüber Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und dem Landesverwaltungsgericht Steiermark.
Unsere Leistungen im Verwaltungsrecht
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Bau- und Raumordnungsrecht: Bauverfahren, Widmungsfragen, Einwendungen von Nachbarn
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Gewerberecht: Gewerbeanmeldung, Betriebsanlagengenehmigung, Auflagen
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Vertretung in Verwaltungsverfahren vor Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften
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Verwaltungsstrafverfahren, etwa wegen Verkehrs- oder Bauübertretungen
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Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Steiermark
Bauverfahren und Nachbarrechte
Als Bauwerber möchten Sie Ihr Projekt rasch und rechtssicher genehmigt bekommen. Als Nachbar wollen Sie wissen, welche Einwendungen zulässig sind und wie Sie sie wirksam erheben. Wir prüfen Pläne und Bescheide, nehmen an Bauverhandlungen teil und vertreten Sie im Rechtsmittelverfahren.
Fristen im Blick behalten
Gegen Strafverfügungen, Straferkenntnisse und Bescheide stehen oft nur zwei bis vier Wochen offen. Lassen Sie behördliche Schreiben daher umgehend prüfen – wir sagen Ihnen rasch, ob und wie ein Rechtsmittel sinnvoll ist.
Häufige Fragen zum Verwaltungsrecht
Kann ich gegen eine Strafverfügung Einspruch erheben?
Ja. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung eingebracht werden. Danach wird das ordentliche Verfahren durchgeführt, in dem Sie Ihre Sicht darlegen und Beweise anbieten können.
Was kann ich als Nachbar gegen ein Bauprojekt tun?
Nachbarn können im Bauverfahren Einwendungen erheben, soweit ihnen das Baugesetz subjektive Rechte einräumt, etwa zu Abständen oder Immissionen. Wer Einwendungen nicht rechtzeitig erhebt, kann seine Parteistellung verlieren.
Ihr Ansprechpartner
Mag. Elias Widnig betreut schwerpunktmäßig Bau- und Raumordnungsrecht, Gewerberecht sowie die Vertretung in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren.
Sie haben einen Bescheid oder eine Strafverfügung erhalten? Melden Sie sich unter +43 316 810358 oder office@jantscher-widnig.at.
